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   BVerwG, 11.12.1987 - 9 ER 266.87   

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BVerwG, 11.12.1987 - 9 ER 266.87 (https://dejure.org/1987,11699)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1987 - 9 ER 266.87 (https://dejure.org/1987,11699)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 9 ER 266.87 (https://dejure.org/1987,11699)
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  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 9 ER 266.87
    Maßstab für die Beurteilung, wann eine asylrechtlich erhebliche Verletzung der Menschenwürde durch Einschränkung der Religionsfreiheit vorliegt, muß dabei sein, ob der Gläubige durch die ihm auferlegten Einschränkungen oder Verpflichtungen als religiös geprägte Persönlichkeit in ähnlich schwerer Weise wie bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit oder die physische Freiheit in Mitleidenschaft gezogen wird, so daß er in eine Notsituation gerät, in der ein religiös ausgerichtetes Leben und damit ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines "religiösen Existenzminimums" möglich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85]).

    Was ein schwerer, die Menschenwürde verletzender Eingriff in die religiöse Freiheit ist, beantwortet sich für die hier in Rede stehende Religionsausübung nicht nach dem subjektiven Empfinden der Betroffenen, sondern nach objektiven Kriterien (Urteil vom 18. Februar 1986 a.a.O. S. 40).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 9 ER 266.87
    Es ist nicht Aufgabe des Asylrechts, die Grundrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten durchzusetzen; nicht weil dort möglicherweise Grundrechte verletzt werden, sondern weil die Person des Asylsuchenden gefährdet ist, wird Asyl gewährt (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).
  • BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87

    Asylrecht - Türkei - Religionsfreiheit - Religionsunterrichtszwang

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 9 ER 266.87
    Daß durch die bloße Teilnahmepflicht an diesem Unterricht, bei dem die nichtmoslemischen Schüler zur Überzeugung des Berufungsgerichts "in Glaubensdingen" nicht indoktriniert werden, das "religiöse Existenzminimum" in dem beschriebenen Sinne unberührt bleibt, ist offensichtlich (vgl. auch Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - DVBl. 1987, 1113).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 9 ER 266.87
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Verfolgungsmaßnahmen, die nicht mit einer Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden sind, nur dann einen Verfolungstatbestand bilden, wenn sie nach Intensität und Schwere die Menschwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Verfolgerstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
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